LiegenschaftenVermietung – Siechenhaus

Literatur über das Siechenhaus:

Regula Glatz, Daniel Gutscher
«Burgdorf. Ehemaliges Siechenhaus»

Schriftenreihe des Archäologischen
Dienstes des Kantons Bern
Paul Haupt, Bern 1995.

www.erz.be.ch/archaeologie

 

Siechenhaus und Bartholomäus-Kapelle

Ausserhalb der Stadt Burgdorf gelegen, isoliert von der Stadt durch Emme, Gisnauflühe und Wald, aber an der früheren Hauptstrasse von Bern nach Zürich, finden wir die Gebäudegruppe Siechenhaus (1506–1508), Friedhof und Kapelle des hl. Bartholomäus (1446) auch Siechenkappelle genannt.

Die Bartholomäuskapelle und das Siechenhaus stehen unter Denkmalschutz und bleiben dank den burgerlichen Leistungen der Nachwelt erhalten.
Die Siechenkapelle ist der evang. reformierten Kirchengemeinde vermietet. Das Siechenhaus kann bei der Liegenschaftsverwaltung als Partyraum gemietet werden.

Das unter Denkmalschutz stehende Siechenhaus wird zu folgenden Bedingungen vermietet:

  • Siechenhausstube (mit Mobiliar + Geschirr; bis max. 40 Personen) – Fr. 200.– pro Tag
  • Mehrzweckraum (ohne Geschirr, nur Tische + Bänke; nicht heizbar) – Fr. 100.– pro Tag
  • Ganzes Siechenhaus (Stube und Mehrzweckraum; über 40 Personen) – Fr. 300.– pro Tag

Situationsplan


Details sind im Mietvertrag geregelt.
Auskünfte erteilt: Tel. 034 422 31 18, Fax 034 422 60 59 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.