Die BurgergemeindeversammlungDie Burgergemeindeversammlung als oberstes Organ versammelt sich ordentlicherweise zweimal im Jahr zur Behandlung und Genehmigung von Verwaltungsrechnung und Voranschlag sowie zur Wahl ihrer Behördemitglieder (es besteht Amtszeitbeschränkung).Weiter befindet die Gemeindeversammlung u.a. über Burgerrechtsaufnahmen, Änderung von Gemeindereglementen und über Sachgeschäfte, die ausserhalb der Finanzkompetenz des Burgerrates liegen. |



