BurgergemeindeAktivitäten – Burgeraufnahme

 

 

Burgeraufnahme

Die Burgergemeinde kann auch neue Burger aufnehmen, gemäss den in einem speziellen Burgeraufnahmereglement festgelegten Bedingungen und Gebühren. Es kann sich dabei um Ehepartner zusammen mit ihren unmündigen Kindern oder um Einzelpersonen handeln. Möglich ist auch die Wiedereinburgerung. Bei Nichtkantonsbürgern bleibt für die Aufnahme ins Burgerrecht von Burgdorf die Genehmigung durch Bund und Kanton vorbehalten.

Heute zählt die Burgergemeinde Burgdorf rund 360 Stimmberechtigte, das heisst in der Einwohnergemeinde wohnhafte Burger und Burgerinnen. Die Gesamtzahl der auf der ganzen Welt lebenden Personen mit Burgdorfer Burgerrecht dürfte etwa 2500 betragen.

Interessierte können das Einburgerungsgesuch bei der Ratskanzlei beziehen. 

Burgeraufnahme Reglement als PDF