BurgeraufnahmeDie Burgergemeinde kann auch neue Burger aufnehmen, gemäss den in einem speziellen Burgeraufnahmereglement festgelegten Bedingungen und Gebühren. Es kann sich dabei um Ehepartner zusammen mit ihren unmündigen Kindern oder um Einzelpersonen handeln. Möglich ist auch die Wiedereinburgerung. Bei Nichtkantonsbürgern bleibt für die Aufnahme ins Burgerrecht von Burgdorf die Genehmigung durch Bund und Kanton vorbehalten. Interessierte können das Einburgerungsgesuch bei der Ratskanzlei beziehen. |



