BaurechtBaurechtsbestand Der Baurechtsbestand der Burgergemeinde zählt über 370 Baurechte. Der überwiegende Teil sind Baurechte im Sektor Einfamilienhäuser. Die Parzellen der Ueberbauungen "Meienfeld, Im Meienfeld, Choserfeld, Neumatt und Fuchsbälle" wurden im Baurecht abgegeben. Die Nachfrage nach Land im Baurecht bleibt hoch. Leider verfügt die Burgergemeinde aktuell über keine freien Baurechtsparzellen.
Der Vertrag auf Errichtung eines selbständigen und dauernden Baurechtes bedarf zu seiner Gültigkeit der Form der öffentlichen Beurkundung. Die Dienstbarkeit entsteht mit Eintragung im Grundbuch. Sie kann für höchstens 100 Jahre vereinbart werden. Eine spätere Verlängerung auf eine neue Dauer von höchstens 100 Jahren ist jederzeit zulässig, kann jedoch nicht im Voraus vereinbart werden. Als Gegenleistung für die zur Verfügungstellung des Bodens wird in der Regel die Bezahlung eines Baurechtszinses vereinbart. Zu dessen Sicherung hat der Grundeigentümer gegenüber dem Baurechtsnehmer Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Pfandrechtes an dem in das Grundbuch aufgenommenen Baurecht im Höchstbetrag von drei Jahresleistungen (Art. 779i Abs. 1 ZGB).
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