WaldgesetzDas Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 ist ein Rahmengesetz. Es will - den Wald in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung zu erhalten
- den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft zu schützen
- dafür zu sorgen, dass der Wald seine Funktionen erfüllen kann
- die Waldwirtschaft zu fördern und zu erhalten
- dazu beitragen, dass Menschen und erhebliche Sachwerte vor Naturereignissen geschützt werden.
Link: - Bundesgesetz über den Wald: http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/921.0.de.pdf - Vorordnung über den Wald: http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/921.01.de.pdf Das kantonale Waldgesetz (KWaG) vom 5. Mai 1997 ergänzt und vollzieht die Waldgesetzgebung des Bundes. Link: - Kantonales Waldgesetz: http://www.sta.be.ch/belex/D/9/921_11.html - Kantonale Waldverordnung: http://www.sta.be.ch/belex/D/9/921_111.html
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