WaldWissenswertes – Waldgesetz

 

 

Waldgesetz

Das Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 ist ein Rahmengesetz. Es will

  • den Wald in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung zu erhalten
  • den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft zu schützen
  • dafür zu sorgen, dass der Wald seine Funktionen erfüllen kann
  • die Waldwirtschaft zu fördern und zu erhalten
  • dazu beitragen, dass Menschen und erhebliche Sachwerte vor Naturereignissen geschützt werden.

Link: - Bundesgesetz über den Wald: http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/921.0.de.pdf
       - Vorordnung über den Wald: http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/921.01.de.pdf

Das kantonale Waldgesetz (KWaG) vom 5. Mai 1997 ergänzt und vollzieht die Waldgesetzgebung des Bundes.

Link: - Kantonales Waldgesetz: http://www.sta.be.ch/belex/D/9/921_11.html
       - Kantonale Waldverordnung: http://www.sta.be.ch/belex/D/9/921_111.html