Was darf man im Wald?

Zu Gast im Wald. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sind Gäste. Das Zivilgesetzbuch erlaubt das freie Betretungsrecht des Waldes und das Sammeln von Pilzen und Beeren im ortsüblichen Umfang. Das freie Betretungsrecht hat aber Grenzen. Schauen Sie sich dazu den humorvollen Waldknigge an.

Als Waldbesucherinnen und -besucher sind wir im Wald willkommen, je nach Ort und Zeit gelten aber zweckmässige Bestimmungen zum Beispiel bezüglich Naturschutz und Waldbrandgefahr. Wir befolgen sie.

Im Wald gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Für Fahrräder und Pferde gelten je nach Kanton unterschiedliche Bestimmungen. Wir halten uns daran.

Der Wald ist Lebensraum von Pflanzen und Tieren. Um diese nicht zu stören, nutzen wir die bestehenden Wege.

Der Wald mitsamt Bänken und anderen Einrichtungen ist fremdes Eigentum. Wir hinterlassen keinen Abfall und beschädigen nichts.

Grundsätzlich dürfen im Wald keine Bauten errichtet werden. Hütten, Ast-Sofas, Schanzen, Kurven und andere bleibende Einrichtungen dürfen nur mit Erlaubnis erstellt werden. Wir kontaktieren den Förster / die Försterin und die Waldeigentümerschaft.

Waldpflege und -bewirtschaftung können Gefahren für Profis und Waldbesuchende bergen. Wir halten uns zwingend an Anweisungen und Absperrungen – auch am Wochenende.

Der Wald ist lebendige Natur. Wir hüten uns eigenverantwortlich vor möglichen Gefahren wie herunterfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen. Bei Gewitter und Sturm gehen wir nicht in den Wald.

Die Anwesenheit von Hunden bedeutet Stress und Gefahr für Wildtiere; deshalb gilt während der Brut- und Setzzeit meistenorts die Leinenpflicht. Wir riskieren nichts. Die Leine hilft jederzeit.

Das Gesetz erlaubt das Sammeln von nicht geschützten Pflanzen, Pilzen und Früchten, aber auch von Ästen oder Zapfen im ortsüblichen Umfang. Wir beachten lokale Vorschriften und halten Mass.

Besonders in der Dämmerung und nachts sind viele Tiere auf den Wald als ungestörten Lebensraum angewiesen. Wir bleiben auf den Wegen und vermeiden Lärm und störendes Licht.

Der Waldknigge zum Herunterladen

Den Waldknigge mit den Illustrationen des Cartoonisten und Comiczeichners Max Spring können Sie hier als PDF-Datei in guter Auflösung herunterladen und z.B. ausdrucken.