Burger Journal 01 - April 2019

DIE ROLLE EINER MODERNEN BURGERGEMEINDE Eigentlich ist es ganz einfach. Die Rolle der Burger­ gemeinden im Kanton Bern ist gesetzlich geregelt. Die Kantonsverfassung definiert die Burgergemeinde neben der Einwohnergemeinde als öffentlich-rechtli­ che Körperschaft, die sich «nach Massgabe ihrer Mit­ tel zum Wohl der Allgemeinheit einsetzt». Damit sind zwar gewisse Leitplanken gesetzt, doch was dem Wohl der Allgemeinheit dient und wie stark sich eine Burgergemeinde engagiert, liegt im Ermes­ sen jeder einzelnen Burgergemeinde bzw. deren Mit­ glieder und Gremien. Denn die finanziellen Mittel sind ja nicht einfach unbeschränkt, und nur nach dem «Giesskannenprinzip» Gelder zu verteilen wäre keine effiziente und wirkungsvolle Unterstützung im Dienste der Allgemeinheit. LANGFRISTIGKEIT ALS PRINZIP Ein wichtiger Grundsatz der Burgergemeinde Burg­ dorf ist, dass sie langfristig und vorausschauend agiert. Dies gilt sowohl für die Vorhaben, die sie unter­ stützt, für die Bewirtschaftung des eigenen Grund und Bodens, der Wälder und der daraus erwirtschafteten finanziellen Mittel. Konkret bedeutet das beispiels­ weise, dass sie nicht mehr Geld ausgibt als sie erwirt­ schaften kann und dass sie ihr Vermögen nicht leicht­ fertig für kurzfristige Investitionen abbaut. Nur so kann sich die Burgergemeinde auch in hundert Jahren noch für Projekte wie die Eissporthalle, die Stadtbibliothek oder wie jüngst das Casino Theater so umfassend en­ gagieren. WOHER KOMMT EIGENTLICH DER BESITZ DER BURGERGEMEINDE? Lange bevor die Einwohnergemeinde in ihrer heutigen Form entstand, gab es einfach die Burgdorfer Bürger. Das waren alteingesessene Familien, vielfach Hand­ werker und quasi die «besitzende Oberschicht», die auch die politische Macht innehatten. Sie erstritten sich unter der jeweiligen Herrschaft der Zähringer, Kyburger und später der Berner möglichst viele Frei­ heitsrechte für ihre Stadt. Vor allem der Niedergang der Kyburger ermöglichte den Bürgern den Erwerb von Grundbesitz, insbesondere auch von Wäldern in Stadtnähe. Die Besitztümer, die Rechte und die politi­ sche Macht blieben über Jahrhunderte in ihrem rela­ tiv kleinen Zirkel. Der Burgermeister war lange Zeit das höchste städtische Amt und als Stadtverwalter eine Art Stellvertreter des Schultheissen. Die wirt­ schaftliche Blüte im 15. Jahrhundert ermöglichte den Aufbau der städtischen Herrschaft der damals rund 900 Einwohner zählenden Stadt Burgdorf. Die aus eben jener Zeit bekannten ersten Bürgerfamilien hiessen Trechsel, Stähli und Schnell. Der Einfall der Franzosen 1798 und die neue helveti­ sche Staatsordnung machten all diesen Herrschaften und Privilegien ein Ende. Seit der liberalen Staatsver­ bewahren und entwickeln 1845 2019

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