Burger Journal 03 - April 2020

WAS GESCHIEHT NACH ABLAUF DES BAURECHTSVERTRAGS? Läuft ein Baurechtsvertrag aus oder wird er nicht mehr erneuert, so gehen die auf dem Grundstück errichteten Gebäude an den Baurechtgeber über. Das Gesetz sieht vor, dem ehemals Bauberechtigten eine angemessene Entschädigung für die vorhande­ nen Bauten zu bezahlen. Auch diese so genannte Heimfallentschädigung ist im Baurechtsvertrag geregelt und bemisst sich im Vertragsbeispiel der Burgergemeinde nach den zukünftigen Nut­ zungsmöglichkeiten der Gebäude und Anlagen für einen Dritten. Dabei werden die generelle Nachfra­ ge, der bauliche Zustand, das Alter, die zeitgemässe Gestaltung der Räume sowie die architektonische und bauliche Konzeption berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie unter www.burgergemeinde-burgdorf.ch/liegenschaften Das Baurecht in der Schweiz Die Geschichte des Baurechts geht bis in die Römerzeit zu­ rück. In der Schweiz wurde es 1912 mit der Einführung des Zi­ vilgesetzbuches (ZGB) gesetz­ lich geregelt und verankert. Die heutigen Regelungen gelten im Wesentlichen seit der Revision des ZGB im Jahr 1965 unverän­ dert. Immer häufiger kommt in jüngster Zeit das Baurecht in der Schweiz auch bei privaten Grundstückbesitzern zur An­ wendung. Der Baurechtsneh­ mer profitiert in der Regel von einer günstigeren Hypothekar­ belastung, weil er das Bauland nicht kauft und nur für die ef­ fektive Bautätigkeit einen Kre­ dit aufnehmen muss. Wird Land im Baurecht abgegeben, kann damit der Bodenspekulation Einhalt geboten werden. Auch im Industriegebiet hat die Burgergemeinde Baurechte abgetreten. sem Hintergrund – und dank der moderaten und kon­ stanten Bezinsung – geniesst die Baurechtspolitik der Burgergemeinde ein grosses Vertrauen seitens der Baurechtnehmer. ERSTES BAURECHT DER BURGER- GEMEINDE IM JAHR 1949 Die ersten Baurechte hat die Burgergemeinde Burg­ dorf vor rund 70 Jahren vergeben: Dem Bauernhaus Lerchenbühl (1949) folgte der Spiel- und Turnplatz Neumatt (1951) und ab Ende der 50er-Jahre die Über­ bauung Meiefeld sowie erste Baugenossenschaften. In jüngster Zeit kamen in den Quartieren Neumatt, Choserfeld und Fuchsbälle grössere Überbauungen dazu. Und in diesem Jahr erfolgt der Spatensticht zur Überbauung Burgermatt, wo in direkter Nachbar­ schaft zum Fussballplatz auf dem Areal der ehemali­ gen Kunsteisbahn 43 Doppeleinfamilien- und Reihen­ häuser gebaut werden.

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