Burger Journal 03 - April 2020

das offene (Bau-)Land. Land, welches die Burger­ gemeinde seit 1949 im Baurecht an Private und In­ dustrielle abtritt. Und so bestehen derzeit rund 400 Baurechtsverträge mit Privatpersonen, Unterneh­ men, Stiftungen und Genossenschaften. Rund ein Drittel der Baurechtszinsen der Burgergemeinde kommen aus dem industriellen Umfeld. 60 Prozent der jährlichen Einnahmen stammen aus Baurechten für Ein- und Mehrfamilienhäuser (inklusive Carports und Garagen). ZINSANPASSUNG IM 5-JAHRES- RHYTHMUS Das Baurecht ist in der Schweiz in den Artikeln 675 und 779 des Zivilgesetzbuches verankert und stellt eine so genannt dauernde und selbständige Dienst­ barkeit dar. Es besteht mindestens 30 Jahre (im Fall der Burgergemeinde meist 100 Jahre) und ist an keine Person gebunden. Deshalb kann es auch ver­ erbt, verkauft oder verschenkt werden. Auch besteht grundsätzlich die Möglichkeit Baurechtsverträge zu verlängern. Im Vertrag selbst einigen sich Baurecht­ geber und Baurechtnehmer über «Lage, Gestalt, Ausdehnung und Zweck der Bauten sowie über die Benutzung nicht überbauter Flächen» (Artikel 779b ZGB). Und natürlich auch über den Baurechtszins. Dieser wird alle fünf Jahre gemäss dem Baurechts­ zins-Schema der Burgergemeinde angepasst, wel­ ches die im Baurecht abgegebenen Flächen in Kate­ gorien und Klassen einteilt. Aktuell beträgt der Baurechtszins für Land der Burgergemeinde Burg­ dorf 2,42%, was je nach Klasse und Zone einem Preis von jährlich 60 Rappen bis 12.10 Franken pro Quadratmeter entspricht. Die Entwicklung der Baurechtszinsen in den letzten 30 Jahren zeigt eine beachtliche Konstanz. «Dementsprechend gross ist auch das Vertrauen in die Baurechtspolitik der Burgergemeinde», sagt Domänenverwalter Werner Kugler. BEITRAG ZUR HARMONISCHEN ENTWICKLUNG BURGDORFS «Mit unserer moderaten Baurechtszinspolitik versu­ chen wir der Spekulation auf dem Liegenschafts­ markt entgegen zu treten», betont Werner Kugler weiter. Die Burgergemeinde Burgdorf vertritt auf dem Markt eine Rolle als aktive Landkäuferin und sichert sich durch Zukäufe immer wieder attraktives Bauland. Ihr gehört ein grosser Teil des die Stadt umgebenden Landes, und sie will dafür sorgen, dass auch bei weiter wachsendem Siedlungsdruck Frei­ flächen verbleiben werden. «Mit unserer Bodenpoli­ tik wollen wir zu einer harmonischen Entwicklung von Burgdorf beitragen», so Werner Kugler. Vor die­ Neben dem Fussballplatz entsteht demnächst die Überbauung Burgermatt – im Baurecht der Burgergemeinde.

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