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Lesen Sie hierzu den Beitrag «Erstaunliche Schätze im Burgerarchiv» aus dem Burger Journal Nr. 3 vom April 2020.
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Zugangsbedingungen
Die Einsicht in das Archivgut steht der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung. Die Einsichtnahme in die Bestände des Burgerarchivs richtet sich nach den Bestimmungen der Gesetzgebung über die Information der Bevölkerung und nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Einzelheiten des Zugangs werden in der Kundeninformation beschrieben.
Informationen über die Errichtung von Privatarchiven entnehmen Sie unserem Info-Blatt für Privatarchive.
Trägerschaft
Das Burgerarchiv wird von der Burgergemeinde Burgdorf getragen.