Wie wird man eigentlich Burger?

Heute zählt die Burgergemeinde Burgdorf rund 400 Stimmberechtigte, das heisst in der Einwohnergemeinde wohnhafte Burger und Burgerinnen. Die Gesamtzahl der auf der ganzen Welt lebenden Personen mit Burgdorfer Burgerrecht dürfte etwa 2500 betragen.

Die Burgergemeinde kann und will auch neue Burger aufnehmen, gemäss den im Burgeraufnahmereglement festgelegten Bedingungen und Gebühren. Dieses Reglement können Sie hier herunterladen:

>> Reglement Burgeraufnahme (PDF)

Interessierte Personen, seien es Ehe­partner zusammen mit ihren un­mündigen Kindern oder Einzelpersonen, können das Einbur­gerungsgesuch bei der Ratskanzlei beziehen.