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Heute zählt die Burgergemeinde Burgdorf rund 400 Stimmberechtigte, das heisst in der Einwohnergemeinde wohnhafte Burger und Burgerinnen. Die Gesamtzahl der auf der ganzen Welt lebenden Personen mit Burgdorfer Burgerrecht dürfte etwa 2500 betragen.
Die Burgergemeinde kann und will auch neue Burger aufnehmen, gemäss den im Burgeraufnahmereglement festgelegten Bedingungen und Gebühren. Dieses Reglement können Sie hier herunterladen:
>> Reglement Burgeraufnahme (PDF)
Interessierte Personen, seien es Ehepartner zusammen mit ihren unmündigen Kindern oder Einzelpersonen, können das Einburgerungsgesuch bei der Ratskanzlei beziehen.