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Im Rahmen des Voranschlages vergibt die Kulturkommission Beiträge an kulturelle Projekte im Raum Burgdorf. Preise und Beiträge können an Einzelpersonen, Personengruppen, Institutionen oder Organisationen ausgerichtet werden. Voraussetzung ist, dass diese oder ihr Werk zur Stadt oder zur Region Burgdorf in enger Beziehung stehen und dem Zweck gemäss Kulturverordnung entspricht.
Die Gesuche sind in schriftlicher Form oder per Mail mit einem Projektbeschrieb und Budget einzureichen. Die Kulturkommission tagt in der Regel vier Mal jährlich.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
Es werden nur vollständige Gesuche behandelt, welche jeweils spätestens drei Wochen vor der nächsten Sitzung eintreffen. Andernfalls werden sie für die übernächste Sitzung traktandiert. Die nächsten Sitzungsdaten sind:
Andrea Grichting Leiterin Stadtbibliothek Bernstrasse 5, 3400 Burgdorf Tel. 034 420 00 77kultur@bgburgdorf.ch
>> Kulturverordnung
Die Burgergemeinde unterstützt Sportanlässe oder Sportprojekte mit einmaligen Beiträgen. Voraussetzung ist, dass diese zur Stadt Burgdorf in enger Beziehung stehen und dem Zweck gemäss Reglement über den Sportfonds entsprechen.
Die Gesuche sind mindestens 8 Wochen vor dem Anlass in schriftlicher Form mit einem Projektbeschrieb und Budget versehen bei der Burgerratskanzlei einzureichen.
Thomas Mettler Ratsschreiber Kirchbühl 25, 3400 Burgdorf Tel. 034 422 31 19thomas.mettler@bgburgdorf.ch
>> Sportverordnung